Basel, 10. August 2011 – Der Bundesrat hat heute den Staatsvertrag in Steuersachen
zwischen der Schweiz und Deutschland paraphiert. Die Swiss Funds Association SFA
begrüsst die Tatsache, dass Schweizer Effektenfonds in Deutschland inskünftig wie
UCITS (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) zugelassen
werden.
Im Rahmen dieses Steuerabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland wurde unter
anderem auch vereinbart, dass Schweizer Effektenfonds neu von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland wie UCITS zugelassen werden. Die
technischen Einzelheiten müssen noch von den Aufsichtsbehörden beider Länder – BaFin und
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA – geregelt werden. "Die SFA freut sich, dass damit
bei den Bestrebungen um Marktzutritt ein bedeutender Erfolg erzielt wurde. Wir werden unsere
Behörden diesbezüglich weiterhin unterstützen, sowohl inner- als auch ausserhalb Europas,
und hoffen, dass dieses Abkommen Signalwirkung hat“, meint Martin Thommen, Präsident
SFA. "Es ist das erste Mal, dass mit einem für die Schweiz so bedeutenden Markt wie
Deutschland ein erleichterter Marktzutritt vereinbart werden konnte. Damit können Schweizer
Effektenfonds nun von ihrer EU-Kompatibilität im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr
profitieren", erklärt Dr. Matthäus Den Otter, Geschäftsführer SFA.
Kontakt: Dr. Matthäus Den Otter, Geschäftsführer SFA, Tel. 061 278 98 00
Diese Medienmitteilung wurde nur auf Deutsch verschickt.
Basel, 10. August 2011 – Der Bundesrat hat heute den Staatsvertrag in Steuersachenzwischen der Schweiz und Deutschland paraphiert. Die Swiss Funds Association SFAbegrüsst die Tatsache, dass Schweizer Effektenfonds in Deutschland inskünftig wieUCITS (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) zugelassenwerden.Im Rahmen dieses Steuerabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland wurde unteranderem auch vereinbart, dass Schweizer Effektenfonds neu von der Bundesanstalt fürFinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland wie UCITS zugelassen werden. Dietechnischen Einzelheiten müssen noch von den Aufsichtsbehörden beider Länder – BaFin undEidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA – geregelt werden. "Die SFA freut sich, dass damitbei den Bestrebungen um Marktzutritt ein bedeutender Erfolg erzielt wurde. Wir werden unsereBehörden diesbezüglich weiterhin unterstützen, sowohl inner- als auch ausserhalb Europas,und hoffen, dass dieses Abkommen Signalwirkung hat“, meint Martin Thommen, PräsidentSFA. "Es ist das erste Mal, dass mit einem für die Schweiz so bedeutenden Markt wieDeutschland ein erleichterter Marktzutritt vereinbart werden konnte. Damit können SchweizerEffektenfonds nun von ihrer EU-Kompatibilität im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrprofitieren", erklärt Dr. Matthäus Den Otter, Geschäftsführer SFA.Kontakt: Dr. Matthäus Den Otter, Geschäftsführer SFA, Tel. 061 278 98 00Diese Medienmitteilung wurde nur auf Deutsch verschickt.
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